Merkblätter der Profond Vorsorgeeinrichtung
Hinweis
Vorbezüge zur Rückzahlung von Hypothekardarlehen sind derzeit aufgrund der Unterdeckung nicht möglich.
Gemäss Art. 49 Abs. 12 des Vorsorgereglements kann die Stiftung bei einer Unterdeckung die Auszahlung eines Vorbezuges zeitlich und betragsmässig einschränken, sofern der Vorbezug der Rückzahlung von Hypothekardarlehen dient. Da die Profond Vorsorgeeinrichtung per 1. Januar 2009 einen Deckungsgrad in der Höhe von 84,1 Prozent ausweist, hat der Stiftungsrat entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Anlässlich seiner Sitzung vom 26. März 2009 hat der Stiftungsrat deshalb beschlossen, die Auszahlung von Vorbezügen zwecks Rückzahlung von Hypothekardarlehen auszuschliessen, solange eine Unterdeckung besteht. Diese Regelung ist gültig ab 26. März 2009.
Merkblätter
Sie können hier die Formulare von Profond Vorsorgeeinrichtung als PDF herunterladen.
- Anschluss an die Profond – was Sie wissen sollten, 27. Mai 2011
- Administration Ihrer Vorsorge – was ist wie zu melden? 18. März 2010
- Wohneigentumsförderung, 18. März 2010
- Einkauf in die Personalvorsorge, 24. Oktober 2011
- Lebensgemeinschaft, 24. Oktober 2011
- Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung, 18. März 2010
