Teilliquidationsreglement
Das Teilliquidationsreglement regelt die Ansprüche der Versicherten bei Austritt aus dem Vorsorgewerk.
Was versteht man unter einer Teilliquidation?
Bei einer Teilliquidation geht es um den Austritt einer grösseren Anzahl Versicherter aus dem Vorsorgewerk (z.B. weil eine Firma zu einer anderen Vorsorgeeinrichtung wechselt oder eine Firma Personal abbaut oder restrukturiert wird). In einem solchen Fall sieht das Gesetz vor, dass die austretenden Versicherten Anspruch auf einen Teil des Stiftungsvermögens (wie freie Mittel, Reserven, usw.) haben, aber gegebenenfalls auch einen Teil der finanziellen Lücke mittragen müssen.
Das Teilliquidationsreglement regelt die diesbezüglichen Einzelheiten:
- Teilliquidationsreglement Januar 2005, 1. Februar 2010
