Umverteilung unterminiert die zweite Säule

Ein Plädoyer für mehr Transparenz im BVG-Sparprozess und in den angrenzenden Versicherungsleistungen

Impressum: Autor ist Professor Olaf Meyer (Details) – Erschienen am 12. August 2010 in der NZZ. Mit freundlicher Genehmigung des Autors.

Sozialpolitisch definierte Leistungsziele prallen in der zweiten Säule auf die harte Realität der Kapitalmärkte. Im Folgenden wird aufgezeigt, dass Pensionskassen dieses Auf und Ab selten transparent machen und vielfach Umverteilung am Werk ist.

Die Finanzkrise und das wachsende Bewusstsein für die steigende Lebenserwartung akzentuieren die Diskussion bezüglich der Vorsorgelücke im Alter. Es wird zunehmend gefordert, diese Lücke durch Effizienzsteigerungen und nicht durch Beitragserhöhungen auszugleichen. Hierbei verdienen die wenig bekannten Umverteilungen in der zweiten Säule vermehrte Beachtung.

Renten aus zwei Quellen

Die als Grundsicherung anzusehende Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist aufgrund ihrer Konzeption der Umverteilung verpflichtet. Von Erwerbstätigen mit höheren Löhnen werden Leistungen zu Lohnempfängern mit geringeren Löhnen umgeschichtet. Infolge dieser Struktur ist die «Rentabilität der AHV» für den Einzelnen zumeist in den Hintergrund getreten. Die meisten Versicherten beschäftigt kaum, wie hoch der Gegenwert ihrer langjährigen Einzahlungen in die AHV ist.

Im Bereich der zweiten Säule ist dies anders, hier ist die Höhe der Rente proportional zu den Einzahlungen. Jährliche Kontoauszüge ermöglichen es, die Entwicklung des angesparten Kapitals zu verfolgen. Die Beitragszahler erwarten eine hohe Rendite auf diesem Vorsorgevermögen, das oft den wichtigsten Teil ihres Gesamtvermögens darstellt. Die Gleichsetzung mit einem steuerlich geförderten Sparplan ist jedoch aus mehreren Gründen trügerisch.

Die Beiträge, die in Form von Lohnprozenten erhoben werden, dienen nur teilweise dem Sparen für ein sorgenfreies Alter. Ein wesentlicher Teil wird als Prämie für die Abdeckung vor allem des Invaliditäts- oder vorzeitigen Todesfallrisikos aufgewandt. Bedauerlicherweise ist dieser Vorgang wenig transparent. Zwar geben Kassen an, wie viele Prozentpunkte für das Sparen und für die Risikoabsicherung verwendet werden, jedoch sind die jeweiligen Versicherungsprämien nicht für das einzelne Mitglied berechnet. Die Gesamtkosten der Vorsorgeeinrichtung für Prämien werden nach einem Schlüssel umgelegt, der nicht verursachergerecht ist. Dies bedeutet, dass der Einzelne nicht beurteilen kann, ob für ihn eine kostengünstige Absicherung erfolgt.

Die Tücken des Sparplans

Jeweilige Mehr- oder Minderkosten hängen sowohl vom Umfang der im Reglement festgelegten Versicherungsleistungen als auch von der persönlichen und familiären Lage ab. Da sehr unterschiedliche Grundrisiken beim Einzelnen bestehen, sind die Umschichtungsbeträge hoch und kumulieren sich zudem über die Laufzeit eines Arbeitslebens. Es wird ohne Wissen und Einwilligung der Arbeitnehmer umverteilt.

Auch der Sparanteil, der monatlich in Vorsorgeeinrichtungen eingezahlt wird, gehorcht nicht nur der Logik der Finanzmathematik. So sollte es möglich sein, sich über die Entwicklung des Sparvermögens in folgender Form zu informieren: Der Sparbestand am Anfang sollte, zusammen mit laufenden Sparbeiträgen und Nettoverzinsung, einen bestimmten Sparbestand zum Zeitpunkt der Pensionierung ergeben. De facto kommt es aber vor, dass die gutgeschriebene Verzinsung oft nicht der realen Entwicklung des Kapitals entspricht. Dies kann zum Beispiel daran liegen, dass ein Teil des Anlageerfolges eingesetzt wird, um Reserven aufzubauen, oder auch, dass im Falle eines verlustreichen Anlagejahres eine gesetzliche Mindestverzinsung kreditiert wird.

Somit ist der Sparbestand meist eine fiktive Summe, die nicht dem Wert der Aktiva entspricht. Es handelt sich um einen fiktiven Saldo, der zu dem angegebenen Stichtag nicht in die angegebene Geldsumme umgewandelt werden kann. So ist es in den heutigen Kapitalnachweisen der zweiten Säule gar nicht vorgesehen, dass der Sparbestand sinkt, obwohl dies zu den Realitäten der Finanzmärkte gehört. Hierdurch wird eine Garantie der Kapitalerhaltung suggeriert, die jeglicher finanzieller Realität entbehrt. Neben diesen höchst missverständlichen Bewertungen gibt es wie auch bei den Versicherungsprämien Umverteilungen, die für den Einzelnen intransparent sind, da sie nicht separat ausgewiesen werden.

Vor allem nach einem schwachen Börsenjahr, das starke Verluste auf Vermögenswerten zur Folge hat, bauen Kassen Reserven auf. Dies wird vielfach von den Aufsichtsbehörden gewünscht bzw. gefordert. Für den Einzelnen ist dies jedoch problematisch, da die Bildung der Reserve während einer begrenzten Anzahl von Jahren durch die Verringerung der zugeteilten Rendite erfolgt. Da die Arbeitnehmer kein direktes Eigentum an der Reserve erwerben, werden beim Arbeitgeberwechsel die in die Reserve eingebrachten Leistungen zumeist zurückgelassen.

Pensionskassen teilen das Vermögen ihrer Anleger in einen obligatorischen und überobligatorischen Teil auf. Im Prinzip ist bei Arbeitnehmern mit geringerem Lohn ein grösserer Anteil des Vorsorgevermögens dem obligatorischen Teil zugeordnet. In gewissen Situationen werden diese Anteile unterschiedlich verzinst; zumeist wird der obligatorische Anteil besser verzinst. Dadurch erfolgt auch hier eine Umverteilung, deren finanzielle Konsequenzen dem jeweiligen Mitglied nicht mitgeteilt werden. In den Brennpunkt des Interesses ist jüngst die Umverteilung zwischen Rentnern und Aktiven gerückt.

Obwohl es eine der grossen Stärken der zweiten Säule ist, dass jeder für seine eigene Rente anspart und dieses Problem gar nicht entstehen sollte, werden immer mehr Befürchtungen laut, durch zu hohe Zahlungen an die Rentner würde das Vermögen der Aktiven ohne deren Zustimmung verringert. Interessanterweise wird in der Diskussion ein Verbot zu hoher Auszahlungen an einzelne Mitglieder kaum thematisiert, obwohl dies zulasten der zurückbleibenden Arbeitnehmer geht. Klar ist, dass die Fixierung eines übersetzten Mindest-Rentenumwandlungssatzes zu noch mehr Umverteilung führen wird. Störend ist vor allem, dass diese oftmals nur sehr allgemeinen Berechnungen ohne genaue Erklärung der Annahmen die Verwirrung eher noch verstärken.

Was tun?

Die Beispiele zeigen, dass Intransparenz oft Voraussetzung für ungewollte und zudem unkontrollierbare Umverteilung ist. Es ist deshalb notwendig, die Arbeitnehmer und Rentner über alle für sie relevanten Kosten und Erträge in verständlicher Form zu informieren. Ein weiterer Schritt ist es, die strikte Trennung der Vorsorgeleistungen in einen Spar- und einen Versicherungs-Plan zu verwirklichen. Ebenso wie Vorsorgeeinrichtungen verschiedene Varianten des Sparplans anbieten, sollte es auch möglich sein, den Versicherungsschutz zu fairen Preisen zu individualisieren.

Über beide Bestandteile soll separat informiert werden, und die Zuordnung der Gelder zu diesen sehr unterschiedlichen Leistungen muss eindeutig sein. Massnahmen der Kassen, die Umverteilungen zur Folge haben, müssen den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden, und diese haben darüber zu befinden, ob sie dies akzeptieren. Dies wird zur Verbesserung der Leistungen für alle beitragen und ist die Voraussetzung, das Vertrauen der wirtschaftlich Berechtigten zu behalten.

Professor Olaf Meyer ist Leiter des Instituts "Finance und Altersvorsorge" an der Hochschule für Wirtschaft Freiburg i. Ü. Zurück

 

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