Keine Angst vor den bilateralen Verträgen
Impressum: Autor ist unser Geschäftsführer, Herbert Brändli; 20. Januar 2000
Unter Gastarbeitern grassiert bereits wieder die Angst, dass sie ihre Pensionskassen-Guthaben nicht mehr bar beziehen können, wenn die bilateralen Verträge mit der EU in Kraft treten. Am 21. Mai 2000 haben wir abgestimmt über diese Vorlage.
Die Koordination der Sozialversicherungswerke führte in den Verhandlungen zu nachstehender Regelung der betrieblichen Vorsorge:
- Der obligatorische Teil fällt unter die EU-Koordinationsregeln
- Für den überobligatorischen Teil gilt die Freizügigkeitsrichtlinie
Faktisch haben die bilateralen Verträge damit nur geringe Auswirkungen auf die zweite Säule. Für EU-Bürger in der Schweiz ist fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verträge beim Wechsel in ein EU-Land keine Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung mehr möglich, falls sie dort weiterhin erwerbstätig sind. Wird die Erwerbstätigkeit aber aufgegeben, so besteht nach wie vor ein Anrecht auf Barauszahlung.
Profond wird dafür besorgt sein, dass Versicherte bereits ab Alter 55 die Pensionierung verlangen können. Somit können sich EU-Bürger bei der Rückkehr in ihr Heimatland ab diesem Zeitpunkt vorzeitig pensionieren lassen. Sie haben dann Anspruch auf eine Altersleistung statt der Freizügigkeitsleistung. Altersleistungen können in Kapital- oder Rentenform bezogen werden, falls dies reglementarisch so vorgesehen ist.
Was ist «Profond»? – Das ist die von der B+B Vorsorge AG gegründete und verwaltete Sammelstiftung für kleine bis mittlere Unternehmen – sogenannte KMU. Profond ist erfolgreich tätig seit 1991:
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