Rentenklau? – Findet erst statt! … sagt der unabhängige Vorsorgeexperte
Impressum: Dieser Artikel von Herbert Brändli, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG, ist erschienen in der AWP Nr. 20/2003; 10. November 2003
Die Wogen um den vermeintlichen Rentenklau in der Schweizer Vorsorge haben sich dank verbesserter Börsenlage geglättet, …dabei findet er erst statt!
Ab Januar 2004 werden im «Winterthurer Modell» die vor- und überobligatorischen Altersguthaben nur noch zu knapp 5,9 Prozent verrentet, statt wie bisher mit 7,2 Prozent. Diese Massnahme leistet Vorschub für einen gigantischen Versicherungsbetrug im konträren Sinn des Wortes. Falls sich alle Versicherer hinter dem Winterthurer Modell formieren, sparen sie mit den angekündigten Rentenkürzungen über 10 Mrd. Franken ein. Das Bundesamt der Privatversicherer (BPV) hat die neuen Tarife abgesegnet. Das für das BVG zuständige Amt ist ebenfalls einverstanden und profiliert sich definitiv als Bestattungsamt für Sozialversicherungen (BSV).
Die Versicherer verharmlosen ihren angekündigten Rentenabbau als soziale Errungenschaft, weil nur überobligatorische, das heisst Löhne über 75 000 Franken davon betroffen seien. Auch der Sozialminister, Bundesrat Pascal Couchepin, hat diese Argumentation übernommen und in der ganzen Schweiz verbreitet. Sie trifft aber nicht zu: Die Vertragsänderungen gelten rückwirkend und darum sind fast alle Versicherten, die während den nächsten 22 Jahren in Pension gehen, davon betroffen.
Die Änderung der Umwandlungssätze wirkt sich umso nachteiliger aus, je näher die Pensionierung ansteht. Ein Mann mit einem Lohn von 75 000 Franken, der diesen Dezember das Alter 65 erreicht, wird ein Altersguthaben von rund 400 000 Franken und davon etwa einen Drittel obligatorisch angespart haben. Ihm wurde während zig Jahren bis heute eine Rente von 28 800 Franken (CHF 400 000.– x 7,2 %) vertraglich zugesichert. Statt dessen wird er ab Januar 2004 nur noch eine Rente von 25 200 Franken (minus 12,5 %) erhalten.
Ein rückwirkender Leistungsabbau widerspricht sämtlichen Grundsätzen und Gepflogenheiten im Vorsorgewesen. Mit dem Segen der Aufsichtsbehörden wird damit die systemtragende Rechts- und Vertragssicherheit untergraben. Bis dato mussten Pensionskassen nach jeder Reglementsrevision ihre vormals gültigen Leistungszusagen wahren und individuell erworbene Besitzstände garantieren. Kürzungen entfalteten nur für die Zukunft Wirkung. Diese Sicherheit geht den Arbeitstätigen verloren. Der individuell erreichte Besitzstand wird massiv geschmälert.
Die Versicherten können sich rechtlich gegen diesen nachträglichen Leistungsabbau nicht wehren, weil sie keine direkten Ansprüche aus den Versicherungsverträgen haben. Die Verträge wurden im Auftrag der Arbeitgeber von der Versicherungssammelstiftung mit ihrer Stifterfirma abgeschlossen. Als Selbstkontrahentin wird sie kaum gegen die eigene Versicherungsgesellschaft Klage führen.
Wer noch dieses Jahr ordentlich oder vorzeitig in Pension geht, wird die ganze versprochene Rente beziehen können. Die Vertragserfüllung durch den Versicherungsgesellschaften muss er sich als Geschenk (vgl. VZ) vorhalten lassen. Das Vergehen der Versicherer an ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2004 scheint dagegen bereits weitherum akzeptiert zu sein. top ↑
| Bot-Test (leave blank): |
