Abgerechnet wird am Ende

Impressum: Autor ist Herbert Brändli (Details) – Artikel erschienen in "stocks - Das Schweizer Anleger-Magazin" am 24. Juni 2011.

Das Freizügigkeitsgesetz schreibt Kapitaltransfers ohne Einverständnis der Betroffenen vor. Bei Erreichen des Rentenalters kann es böse Überraschungen geben.

Schweizer Arbeitnehmer erhalten einen erheblichen Teil ihres Lohns erst nach der Pensionierung. Monat für Monat verzichten sie auf Teile der Arbeitsentschädigung und lassen diese auf Pensionskassen übertragen in der Hoffnung, im Ruhestand zumindest gleichwertige Renten zu erhalten. Ihre Gelder sind vielen Interessen ausgesetzt und von Schwindsucht bedroht. Unternehmerisches, professionelles Handeln ist gefordert.

Wie hoch die Altersrenten dereinst sein werden, wird anhand von einfachen Modellen berechnet, die auf Annahmen über Zinsen und Lebenserwartung gründen. Mit diesen Grössen modellierte Renten zeigen momentan ein düsteres Bild, weil die Zinsen tief und die Lebenserwartung steigend sind. Die prognostizierten Altersrenten deuten abwärts, obwohl Lebensstandards und Lebenshaltungskosten zugenommen haben. Würde man auf diese Modelle abstellen, müssten Pensionskassen umgehend geschlossen werden, weil sie die grundlegende Forderung nach Werterhaltung des temporären Lohnverzichts nicht mehr erfüllen. Die bislang herausragende 2. Säule wäre demnach nicht mehr tragfähig. Vor einem Abbruch lohnt sich eine Überprüfung der Modelle und Annahmen, die sie stützen.

Die mit wissenschaftlichem Anspruch geführte Diskussion über die technischen Grundlagen wird von Argumentationen der Interessenverbände und von berufsständischen Organisationen beherrscht. Diese sind unisono der Meinung, dass für die finanzielle Stabilität eine Senkung der Renten unumgänglich und im ureigenen Interesse der Arbeitnehmer wäre. Auf individueller Basis würden zeitliche und demografische Solidaritäten die Modellgleichgewichte stören und seien auszumerzen.

Im Frühjahr 2010 hat auch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) seine Argumentation zur Rentenabstimmung auf diese fragwürdigen Argumente abgestützt. Mit dem damit ausgelösten Rentenschock hat der Bundesrat das Vertrauen der Versicherten in ihre eigenen Vorsorgeeinrichtungen angekratzt und mit seiner Vorlage eindrücklich Schiffbruch erlitten. Dass die anschliessende amtliche Regulierungsoffensive wieder auf dieselben Argumente zurückgreift, schadet der 2. Säule immens. Eine einfache Analyse der wichtigsten Bestimmungsgrössen dürfte weiter helfen.

Die verbreitete Forderung nach generellen Leistungsreduktionen stellt vordergründig auf die zunehmende Lebenserwartung ab. Seit es Pensionskassen gibt, nimmt diese zwar immer weniger, aber regelmässig zu. Schweizer leben gemäss Statistik alle Dekaden 1,5 bis zwei Jahre oder rund fünf Prozent länger. Momentan schwanken die statistischen Sterbeaussichten für Männer im Alter von 65 Jahren, je nach Versichertengemeinschaft, zwischen 19 und 22 Jahren (siehe Tabelle).

Tabelle: Lebenserwartung nach Geschlecht und Alter

Noch viel grösser sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Pensionskassen, was schon für Laien Hinweis genug ist, dass der Staat nicht allen Pensionskassen gleich hohe und gleich lange Rentenzahlungen vorschreiben kann. Mitglieder von


Häufige Stellenwechsel können zu anhaltender
Schwindsucht bei den PK-Renten führen.


Lehrerpensionskassen leben beispielsweise viel länger als Versicherte im Baugewerbe. Kommt hinzu, dass die Renten mit Anwartschaften für Angehörige verbunden sind. Auch aus dieser Sicht gelten für Rentenberechnungen völlig unterschiedliche Voraussetzungen.

Solch gewichtige Unterschiede müssen Pensionskassen für ihre eigene Sicherheit in ihre Kalkulation einbeziehen. Sie zeitigen für ein Kloster unweigerlich viel höhere Grundrenten (Umwandlungssätze) als für Gemeinschaften mit hohem Kindersegen. Unbestritten ist hingegen, dass Altersrenten in ihrer bestehenden Vielfalt trendmässig abnehmen müssten, solange die übrigen Modellannahmen - konkret die Zinsen - unverändert zutreffen. Umso wichtiger ist eine gleichzeitige Wirkungsanalyse der wichtigsten Modell-Bestimmungsgrössen.

Anpassungen der Berechnungsgrundlagen an die statistischen Entwicklungen sind naturgemäss langfristige Aufgaben. Bisher wurden sie alle zehn, neuerdings werden sie alle fünf Jahre vorgenommen und in der Praxis mit zusätzlichen Rückstellungen von jährlich 0,5 Prozent vorbereitet. Diese haben in der Regel einen nahtlosen Übergang zu den neuen Grundlagen ermöglicht.

Mit den laufend aktualisierten Rückstellungen konnten Pensionskassen die reglementarischen Renten bei der Pensionierung und die laufenden Rentenzahlungen bis zum Lebensende ohne Umverteilungen zwischen Aktiven und Rentnern garantieren. Für die Absicherung der zunehmenden Lebenserwartung waren und sind Mehrerträge von einem Viertel Prozent erforderlich.

Anstelle dieses minimalen Mehrertrags haben viele Kassen sogenannte Mutationsgewinne bemüht. Sie sprudeln bei der aktuellen Freizügigkeitsregelung beim Kassenwechsel mit positivem Deckungsgrad. Austretende verlieren damit unbegründet und meist ahnungslos beträchtliche Teile ihrer vermeintlich bereits erworbenen Altersrente. Angesichts der erreichten Mobilität mit acht Stellenwechseln pro Karriere sind die individuellen Pensionskassenrenten von anhaltender Schwindsucht bedroht. Kapitaltransfers zwischen Vorsorgeeinrichtungen


Entscheidungsfreiheit der Versicherten
ist vom Regulator nicht erwünscht.


ohne Einverständnis der Betroffenen müssten darum verboten werden. Stattdessen schreibt sie das Freizügigkeitsgesetz verbindlich vor - und verhilft so zurückbleibenden Minderheiten zu höheren Renten.

Genau das Gegenteil passiert bei Unterdeckungen: Austretende profitieren auf Kosten der übrigen Versicherten. So wird das herrschende BVG-Modell im Takt der Kapitalmarktentwicklungen zum Lotteriespiel. Dem könnte einfach mit einem Übertrag der Entscheidungsfreiheit auf die Versicherten begegnet werden. Das ist vom Regulator allerdings weder vorgesehen noch erwünscht. Er möchte lieber sein archaisches Modell strikt ohne Vermögensschwankungen umgesetzt haben. Stabilität soll mit ertragslosen Risiken - unter anderem Staatsanleihen und Garantieversprechen von Staat oder Versicherungen - erreicht werden. Entsprechend werden in BVG-Modellen die Zinsen weit unter den realen Möglichkeiten festgeschrieben. Damit wird der dritte Beitragszahler, die wichtigste Bestimmungsgrösse der betrieblichen Altersrente, praktisch eliminiert. Der Zahltag von Pensionskassen, die sich an diesen Vorgaben orientieren, wird bei den Versicherten keine Freude auslösen.

Herbert Brändli kommentiert für Stocks aktuelle Entwicklungen in der eidgenössischen Vorsorgepolitik und ist Betriebswirtschafter sowie Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte mit einem breit diversifizierten Auftragsportefeuille. Herbert Brändli ist Gründer und Verwaltungsratspräsident der B+B Vorsorge AG, welche sich zur Aufgabe gemacht hat, mehr Dynamik und Transparenz in die berufliche Vorsorge zu bringen und ihren Kunden eine fundierte Beratung sowie interessante Alternativen zu bieten. 

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