Erklärung der Profond Vorsorgeeinrichtung zur Loyalität in der Vermögensverwaltung
Ausgelöst durch die Swissfirst-Affäre werden die Pensionskassen und die Geschäfte ihrer Manager heute vermehrt in Frage gestellt. Die Profond legt Wert auf die Feststellung, dass sie keine Beziehungen zur betroffenen Bank unterhält oder unterhalten hat und dass die dabei diskutierten Missbräuche in ihrem Umfeld nicht denkbar sind.
In der Profond Vorsorgeeinrichtung überprüft der Anlageausschuss im Rahmen der ihm vom Stiftungsrat vorgegebenen langfristigen Ziele alle drei Monate die Anlagestruktur und entscheidet dann über taktische Massnahmen. Bei diesen regelmässigen Treffen berichtet der Anlageverantwortliche über seine Aktivitäten und hat die Möglichkeit neue interne und externe Verwaltungsmandate zu beantragen. Ihm obliegt die Aufgabe, diese Mandate zu überwachen. Er muss dem Anlageausschuss sämtliche Transaktionen monatlich auflisten und Spezialfälle kommentieren und begründen. Sein Präsident konsultiert zudem unregelmässig die Zusammensetzung des Portfolios, das er online permanent einsehen kann.
Entscheidend ist, dass die Portfoliomanager ihre vertraglichen Vorgaben bezüglich der praktischen Umsetzung und der akzeptierten Risiken einhalten. Verstösse werden rapportiert und müssen umgehend berichtigt werden. Sämtliche internen und externen Mandate verlangen beispielsweise, dass Retrozessionen ausnahmslos der Profond zurückerstattet werden müssen.
Die klare Trennung von Aufsichtsgremien und den durchführenden Organen und Personen lässt Massnahmen und Aktivitäten nachvollziehen und sorgt für Sicherheit und Transparenz. Daneben prüft die externe Kontrollstelle unangemeldet mindestens einmal jährlich während drei bis vier Wochen die ordnungsgemässe Umsetzung der Vermögensverwaltung und erstellt einen Bericht an den Stiftungsrat.
Im Rahmen der ordentlichen Prüfung achtet die Kontrollstelle darauf, ob die Geschäftsführung ihre Compliance- und Controllingaufgaben wahrnimmt und ob die verantwortlichen Personen die Vorgaben der Loyalität in der Vermögensverwaltung erfüllen. Der Anlageverantwortliche untersteht, wie alle Mitarbeiter der Profond und der mit der Verwaltung beauftragten B+B Vorsorge AG, dem Verhaltenskodex der beruflichen Vorsorge. Es ist ihm untersagt, die eingangs erwähnten Geschäfte zu tätigen. Verstösse können eine fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben.
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