Sanierungsfall Pensionskassen

Impressum: Autor ist Herbert Brändli (Details) – Artikel in stocks.ch, 1. September 2009. Link stocks.

Lateinisch «sanare» heisst, Krankes gesund machen. Für Pensionskassen bedeutet die sogenannte Sanierung das Zurückfinden auf einen Existenz sichernden Gewinnpfad. Ein Sanierungsfall läge vor, wenn die künftigen Beiträge und Finanzerträge nicht zur Deckung der Kosten und Leistungen reichen würden. Krank ist aber nicht die einzelne Pensionskasse, sondern das System.

Am Stichtag 31. Dezember 2008 wiesen je nach Informationsquelle zwischen 30 und 80 Prozent aller Schweizer Pensionskassen eine versicherungstechnische Unterdeckung auf. Der Gesetzgeber hat sie alle umgehend krank geschrieben. Unter einem Deckungsgrad von 90 Prozent wurde sogar eine schwere Krankheit unterstellt. Diese voreilige Diagnose droht wegen der verqueren Behandlung, die Pensionskassen in Unterdeckung erst tatsächlich krank, sprich unproduktiv, macht. Denn die Behandlung besteht darin, solche Kassen zu einer risiko- und gleichzeitig auch ertragsarmen Anlagepolitik zu verpflichten.

Die betriebliche Vorsorge kann darum ihrem Auftrag im schweizerischen Sozialsystem immer weniger gerecht werden. In diesem Modell beruht die Altersvorsorge auf einem ausgewogenen Mix zwischen staatlichen, betrieblichen und privaten Leistungen. Unter den Risikoträgern besteht wegen unterschiedlicher Finanzierungsmethoden ein natürlicher Ausgleich zwischen biometrischen und wirtschaftlichen Risiken. Die kränkelnde staatliche Altersvorsorge (AHV, 1. Säule) beruht auf dem Generationenvertrag, bei dem die nachfolgende Generation die Renten der vorausgegangenen Generation finanziert. Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse, 2. Säule) müsste dagegen ausgleichend wirken. Sie beruht auf dem Kapitaldeckungsverfahren, wo jeder Versicherte eine Rente bezieht, die er selbst aus seiner Arbeitsentschädigung finanziert hat.

Um die Kaufkraft der Beiträge an die 2. Säule zu erhalten, müssen Pensionskassen kostengünstig arbeiten und sich in einem globalisierten Umfeld am langfristigen ökonomischen Welt-Wertschöpfungspfad orientieren. Krank sind diejenigen Pensionskassen, die diese minimale Zielsetzung nicht erreichen können. Der Krankheitsfall tritt ein, wenn Anlagesubstanz unwiederbringlich zerstört wird. Dies kann durch Bankrott von Schuldnern, ertragsarme oder spekulative Anlagevehikel, überhöhte Kosten oder deliktisches Verhalten geschehen. Momentan besteht die erhöhte Gefahr, dass durch Änderungen von Anlagestrategien Anlagesubstanz vernichtet wird.

Die 2. Säule krankt seit 1985 unter einer schleichenden Leistungsreduktion. Seit der damaligen Einführung des BVG-Gesetzeswerkes zur Reglementierung der Pensionskassen haben sich nämlich die vom Staat vorgegebenen Minimalrenten, trotz ansteigender Wirtschaft, um rund 30 Prozent verringert. Weitere Leistungsreduktionen sind angesagt. Die Befürworter dieses Aderlasses zählen unter anderem auf die eingangs erwähnte, einfältige 100/90-Prozentregel. Sie begünstigt Fehlbeurteilungen und hat unzweckmässige, kontraproduktive Massnahmen zur Folge, die vor allem den zahlreichen Ratgebern dienen, die am Pensionskassenwesen mitverdienen. Was wie besonders pflichtbewusste Wahrnehmung von Verantwortung aussieht, ist tatsächlich ein zulasten der Endverbraucher übereilt und teuer erkauftes, kurzfristig orientiertes Sicherheitsempfinden.

Mit dem BVG wurde dem aus der Soziologie bekannten «Peter-Prinzip» Tür und Tor geöffnet: In einer komplexen Ordnung neigt jeder dazu, bis zu seiner Stufe der Unfähigkeit aufzusteigen. Der Grund ist, dass die Regulatoren und die Führungsorgane der Vorsorgeeinrichtungen im Paragraphendschungel das Augenmass verloren haben. Zur eigenen Entlastung und persönlichen Absicherung werden immer mehr Staatsangestellte, Juristen, Manager, Anlageberater, Analysten, Produktgestalter, Banker, Versicherer, Ausbilder und Experten herangezogen. Man könnte sich die meisten wegdenken, ohne dass einzelne Pensionskassen Schaden nähmen. Allein mit den dadurch eingesparten Kosten liesse sich der negative Trend bei den Erträgen brechen! Fazit: In der Schweiz sind nicht die Pensionskassen krank, sondern das System, in das sie eingebettet wurden. Das Modell «betriebliche Vorsorge» bedarf dringend Korrekturen und neuer Ansätze, wenn seine weltweite Wertschätzung Bestand haben soll.

Herbert Brändli ist Betriebswirtschafter und Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte mit einem breit diversifizierten Auftragsportefeuille. Herbert Brändli ist Gründer und Leiter der B+B Vorsorge AG, welche sich zur Aufgabe gemacht hat, mehr Dynamik und Transparenz in die berufliche Vorsorge zu bringen und ihren Kunden eine fundierte Beratung sowie interessante Alternativen zu bieten. Zurück

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