Schattenboxen um PK-Gelder

Impressum: Autor ist Herbert Brändli (Details) – Artikel in Stocks / Das Schweizer Anleger-Magazin, 2. September 2011.

Versicherungs-Sammelstiftungen sind geprägt durch eine effiziente Lobbyarbeit auf politischer Ebene - und werden umrahmt von vielen offenen Fragen.

Für das Alter zurückgelegte Lohnbestandteile bilden in der beruflichen Vorsorge «Made in Switzerland» die Pensionskassen. Das heisst: Die Versicherten sind gleichzeitig alleinige Eigner ihrer Vorsorgeeinrichtungen. Weder Arbeitgeber noch Politiker haben darin etwas verloren oder zu suchen. Der Bund müsste unter anderem mit Steuererleichterungen - dafür sorgen, dass die Vorsorgeeinrichtungen Mindestanforderungen genügen und ihren Zweck dauernd erfüllen können, damit den Zwangssparern, zusammen mit der AHV, die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung möglich ist. Soweit der Verfassungsauftrag.

Bundesrat Didier Burkhalter will nun mit höheren Beiträgen und systemfremden Transferzahlungen (Umverteilungen) die grosse Masse der tieferen Einkommen für sich gewinnen und so entgegen dem klaren Verdikt des Souveräns in der 2. Säule doch noch Leistungskürzungen durchsetzen. Federführend für den Vorschlag von flankierenden höheren Zwangsbeiträgen waren die notorisch ertragsarmen Lebensversicherer. An Stelle ihrer fehlenden Erträge sollen künftig zusätzliche Beiträge in das System der gesetzlichen beruflichen Vorsorge (BVG) fliessen und die Leistungen hochhalten. Die Versicherer könnten sich so trotz ihrer schlechten Effizienz als Fremdkörper im Sozialversicherungsbereich mit höheren Prämieneinnahmen schadlos halten. Direktversicherungen wurden zwar mit dem BVG als Durchführungsweg der beruflichen Vorsorge obsolet, aber die Lebensversicherer haben diese Geschäftseinbusse elegant umschifft und weiter im grossen Stil Versicherungsverträge abgeschlossen, indem sie pro forma Anschlussvereinbarungen an vorgeschobene Sammelstiftungen unterzeichnen Hessen.

In ihrer eigenen Vorsorgewelt versicherten 2009 elf Lebensversicherer 1,62 Millionen von insgesamt 3,64 Millionen erfassten Arbeitnehmern - und verwalteten für sie 124,2 Milliarden Franken. Nur ganz wenig Mitarbeitende verfügen in den weitgehend leeren Versicherungs-Sammelstiftungen über ein kleines Vermögen. Jährlich sprudeln rund 20 Milliarden Franken Beiträge direkt zu den Versicherern - und Teile der einbezahlten Lohnbestandteile fliessen branchenüblich via Kick-back-Zahlungen, lokalen und internationalen Poolverträgen, Under-the-Counter-Zahlungen oder indirekt über Gegengeschäfte wieder an die Arbeitgeber zurück.

Die juristischen Durchgangsstationen werden artig mit den gesetzlich vorgegebenen Organen bestellt, obwohl es für diese praktisch nichts zu tun und zu beschliessen gibt: Die Verpflichtungen von Versicherungs-Sammelstiftungen gehen nie weiter als die mit der Stifterin vertraglich vereinbarte Leistungspflicht. Die Stifterin besorgt die Geschäftsführung und stellt die notwendigen Reglemente zur Verfügung. Die paritätisch zusammengesetzten Verwaltungskommissionen müssen lediglich die zu versichernden Personen rechtzeitig melden und die vereinbarten Prämien und Beiträge beim Arbeitgeber sichern, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt. Für diesen Vollzug der Vorsorgereglemente und die Information der Versicherten werden die zahlreichen Mitglieder mit grossem Aufwand ständig ausgebildet.

Der gleiche Aufwand wird für den Alibi-Stiftungsrat der Stiftungshüllen betrieben. Man kann sich fragen, was diese Stiftungsräte für, während und neben Sitzungen tun. Unter ihnen befinden sich erfolgreiche Unternehmer und umtriebige Politiker wie Nationalrat Ruedi Noser, der sich bezeichnenderweise weigern würde, seine persönlichen und finanziellen Verhältnisse offenzulegen, wie das BSV von Stiftungsräten verlangen wollte. Sein Name befindet sich neben Gerold Bührer, Marc Chuard, Bruno Gehrig, Nobert Hochreutener, Arnold Schneiter und Peter Wirth auf einer Liste der emsigsten Versicherungslobbyisten in Bundesbern, wozu die Stocks-Schwesterpublikation Bilanz einst recherchierte. Diese Interessenvertreter werden vorgeschickt, um Druck zu machen.

So liess die Rentenanstalt - heute Swiss Life - 2002 Alt- Justizministerin Ruth Metzler über Nacht den BVG-Mindestzinssatz von vier auf drei Prozent senken. Gleichfalls über Nacht erfolgte kürzlich der Meinungsumschwung bezüglich des äusserst strittigen Art. 46 BVV2, indem ohne weitere Begründung Gewerbeverband und Versicherungen von dieser unsäglichen Bestimmung explizit ausgenommen wurden. Parlamentarier und ihr Umfeld sind immer noch von den gleichen umtriebigen Lobbyisten durchsetzt, die Othmar Baeriswil von der Uni Freiburg in seiner Studie geortet hat. Herbert Brändli kommentiert für Stocks aktuelle Entwicklungen in der eidgenössischen Vorsorgepolitik. Gesucht sind insbesondere Verwaltungsratsmandate bei Banken und Versicherungen. So werden bezüglich BVG-Revision auch Argumente der Alt- Präsidenten der Sozialkommissionen von Stände- und Nationalrat, von Bruno Frick beziehungsweise Eugen David, besser verständlich. Letzterer wurde einst mit der Aussage «Versicherungen müssen auch Gewinne machen» zitiert.

Die Lebensversicherer sind durch aufsichtsrechtliche Auflagen verpflichtet, ihre vertraglichen Verpflichtungen jederzeit zu erfüllen - was immer das heisst. Im nicht unwahrscheinlichen Konkursfall, wie er beispielsweise 2002 den drei grossen Schweizer Lebensversicherern drohte, würden wahrscheinlich Staatsgarantien zum Tragen kommen. Die Steuerzahler, sprich die Versicherten, müssten dann für ihre verlorenen Ersparnisse nochmals einspringen. Jedenfalls würde der Posten «Aktiva aus Versicherungsverträgen» sofort aus den Bilanzen der Versicherungs-Sammelstiftungen verschwinden. Er umschreibt die beim Versicherer liegenden Spar- und Inventardeckungskapitalien - und gehört weder der Stiftung noch entspricht er ihren Ansprüchen. Letztere belaufen sich höchstens auf den Rückkaufswert der Versicherungen, der je nach Laufzeit und aktuellen Marktzinsen bis zu acht Prozent unter dem bilanzierten Inventardeckungskapital liegen kann. Schlimmer noch: Versicherungen bilanzieren ihre Vermögen wahlweise zu Nominal- oder Marktwerten und kaschieren damit Unterdeckungen, die gesetzlich auf Marktwerte festgelegte Pensionskassen ausweisen müssten.

Herbert Brändli ist Betriebswirtschafter und Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte mit einem breit diversifizierten Auftragsportefeuille. Herbert Brändli ist Gründer und Verwaltungsratspräsident der B+B Vorsorge AG, welche sich zur Aufgabe gemacht hat, mehr Dynamik und Transparenz in die berufliche Vorsorge zu bringen und ihren Kunden eine fundierte Beratung sowie interessante Alternativen zu bieten. 

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