Strategiesuche zwischen Hypothesen und Bevormundung

Impressum: Autor ist Herbert Brändli (Details) – Artikel in Stocks Nr. 6 (Service: Vorsorge), 1. April 2011. Download Artikel Stocks.

Anlagestrategien von Pensionskassen sind Antworten auf die Frage, was Firmen und Mitarbeiter mit der beruflichen Vorsorge konkret erreichen wollen.

Die Fragestellung ist vielschichtig – und so werden je nach Interessenlage und Sachkenntnis von Unternehmern unterschiedliche Vorsorgemodelle installiert: Will ich nur die gesetzlichen Vorschriften erfüllen und eine Minimalkasse führen? Will ich eine Steueroptimierungsmaschine für das Kader, oder will ich ein integrales Vorsorgewerk, das zum übrigen Führungsinstrumentarium passt? Die praktische Umsetzung bedingt konkrete Leistungs- und Finanzierungspläne, die Definition von Sicherheitsstandards sowie eine bedarfsgerechte Anlagepolitik mit Vorgaben für die Anlagestrategie und das erlaubte Anlageuniversum.

Im Hinblick auf den Ruhestand verlangt die Verfassung von der beruflichen Altersvorsorge ergänzend zur AHV die sogenannte Gewährleistung der gewohnten Lebenshaltung. Der Bundesrat ging davon aus, dass dieses Leistungsziel mit einer Rente von 60 Prozent des letzten Bruttoeinkommens erreicht wird – entsprechend hat er den Pensionskassen Minimalleistungen diktiert. Die Krux: Die grundlegende AHV basiert auf dem Generationenvertrag.

Oder anders formuliert: Immer weniger Junge müssen immer mehr Alte ernähren, die zudem laufend älter werden. Folglich wird der AHV-Anteil am Rentenziel dadurch immer kleiner. Entsprechend sind die Pensionskassen gefordert, ihren minimalen Anteil stetig zu erhöhen. Für höhere und länger laufende Renten müssen sie einen langfristig zunehmenden Einkommensstrom erzeugen. In der Aufbauphase dienen ihnen dazu Beiträge und Vermögenserträge. In einer schrumpfenden Phase kommt der Kapitalverzehr hinzu. Die vordergründigen Risiken für einen Fehlschlag in diesem Prozess sind zu kleine oder gar keine Vermögenserträge.

Die Risikofähigkeit der einzelnen Pensionskassen kann aus ihren strukturellen Rahmenbedingungen abgelesen werden. Hauptsächliche Indikatoren sind die Entwicklung der Mengen- und Altersstruktur sowie die installierten Finanzierungs- und Leistungssysteme. Daraus lässt sich abschätzen, wie sich Einlagen, Beiträge und Erträge im Vergleich zu Leistungsabgängen langfristig entwickeln.

Der Vorsorgekapitalstock ist in der Schweiz noch im Aufbau – und wird trotz angesagter Überalterung noch längere Zeit zunehmen. Seine Ertragskraft kann mit Masseninvestments in die Wirtschaft, die zu einem höheren Wachstum beitragen, gefördert werden. Momentan stehen einem Leistungsfranken rund 1,5 Beitrags- und etwa gleich viele Ertragsfranken gegenüber. Die gesamten Mittelzuflüsse erreichen im Jahresdurchschnitt das Dreifache der Leistungsabflüsse. Entsprechend ist das Pensionskassenwesen gegenüber Schwankungen seines Marktwertes wenig anfällig und konnte sich beim praktischen Test durch die letzten Finanzkrisen gut behaupten.

Aus dieser Warte verfügen Pensionskassen – neben ihrer prinzipiell langfristigen Orientierung – über eine ausgesprochen hohe Risikofähigkeit. In Einzelfällen – beispielsweise nach einem Ausfall von Beitragszahlern – kann sie eingeschränkt sein. Einschränkungen provoziert vor allem die weltfremde Freizügigkeitsregelung, wenn bei Stellenwechseln oder (Teil-)Liquidationen zu Unzeiten sinnlos Geld zwischen einzelnen Pensionskassen herumgeschoben werden muss.

Der regulatorische Rahmen und die Anlagevorschriften bauen auf diesen selbst verordneten Liquiditätsbedürfnissen auf und unterstellen zudem, dass Pensionskassenvermögen an jedem Jahresende zu Marktpreisen veräussert werden müssen. Dieser hypothetische Fall könnte schlimmstenfalls dann eintreten, wenn übereifrige Regulatoren, gefangen im eigenen Annahmengeflecht, Totalliquidationen verfügten. Ihre Dekrete stehen in krassem Widerspruch zum Leistungsauftrag und der natürlichen Risikofähigkeit von Vorsorgeeinrichtungen.


Das vermeintliche Sicherheitspolster von
Reserven ist eine Fiktion des Regulators.


Die gesetzliche Orientierung am Deckungsgrad ist kein gültiger Gradmesser für die Risikofähigkeit und führt in die Irre. Durch den Deckungsgrad wird an einem Stichtag das vorhandene Vermögen zu theoretischen Marktwerten mit den projizierten, spekulativ bewerteten Leistungen verglichen. Die wenig aussagekräftige Kennzahl unterschlägt insbesondere, dass nicht nur die Altersguthaben und Deckungskapitalien, sondern auch die Schwankungsreserven und freien Mittel den Versicherten gehören und zur Deckung ihrer Leistungen bestimmt sind. Das vermeintliche Sicherheitspolster von Schwankungsreserven ist eine Fiktion des Regulators, die zu grundfalschen und absurden Massnahmen verleitet. Dabei wird nicht beachtet, dass immer das ganze Versichertenvermögen unter einem Risiko steht – unabhängig davon, wie viel Buchhalter und Experten der linken und der rechten Tasche zuordnen.

Der ökonomische Auftrag zur Produktion von Einkommensströmen begrenzt das strategisch sinnvolle Anlageuniversum. Damit sich der berufliche Sparprozess lohnt und das Kapitaldeckungsverfahren sinnvoll ist, muss die Wertschöpfung mindestens die Teuerung ausgleichen und die Versicherten gegenüber ihrer Beitragsleistung real gleich oder besser stellen. Entsprechend fallen Anlagevehikel ohne positiven volkswirtschaftlichen Produktivitätsbeitrag aus strategischer Sicht weg. Die Sicherung der Renten kann nur mit ansprechenden Zinsen, Mieterträgen und Gewinnen erfolgen.

Spekulative Anlagen in Gold und andere Rohstoffe sowie Wetten aller Art haben allenfalls eine Berechtigung zur taktischen Stabilisierung von Portfolios, verlangen aber hohe Kompetenz und ständige Marktnähe – und sollten von Pensionskassen deshalb nur mit grösster Vorsicht eingesetzt werden. Gleiches gilt für Derivate und Hedge Funds. Sie arbeiten mit verpönten finanziellen Hebeln, und der oft fehlende Erfolg dieser simplen Anlagestrategien gründet auf fehlender Markteffizienz und -transparenz. Wenn überhaupt, werden sie nur vom zuständigen Manager durchschaut. Sie haben da keinen Platz, wo Investments von allen Verantwortlichen verstanden werden sollten.

Entwicklung des Vermögens von Pensionskassen von 1985 - 2010. Aufstellung von B+B Vorsorge AG

Bei der Definition einer Anlagestrategie gilt es zu berücksichtigen, dass die Jungen von heute die Alten von morgen sein werden. Zwischen Beitragsleistung und Leistungsbezug liegen bis zu 40 Jahre. Dazwischen gilt es, das Kapitalvolumen und die Erträge zu maximieren. Die Konzentration auf nachhaltige Wertpotenziale mit hoher realer Ertragskraft – etwa Aktien und Liegenschaften – ist unabdingbar. Hingegen rentieren Obligationen auf lange Sicht nach Kosten und Teuerung real selten genügend.

Deshalb sollten verantwortungsvolle Stiftungsräte dem sachlich verfehlten, aber massiven regulatorischen Druck nicht nachgeben und nicht zur kurzlebigen Sicherheit nur unverfängliche, obrigkeitskonforme Anlagen tätigen. Die damit gemeinten Staatsanleihen dienen vor allem – wie es der Name sagt – dem Staat. Sie bringen viel zu wenig Ertrag und bergen hohe Ausfallrisiken. Mit vermeintlich risikolosen Anlagen mit wenig Rendite lässt sich der Leistungsauftrag nie erfüllen. Das mag im Sinne gewisser politischer Kreise sein – sie zwingen aber die 2. Säule mit Risikolos-Rendite-Ansätzen in die Knie und fügen so den Arbeitnehmern unwiderbringlich immense Schäden zu.

Herbert Brändli ist Geschäftsführer und Verwaltungsratspräsident der B+B Vorsorge AG in Thalwil. Er kommentiert für Stocks aktuelle Entwicklungen in der eidgenössischen Vorsorgepolitik. 

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